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Baloise Vie Luxembourg
Besteuerung

Der Luxemburger Lebensversicherungsvertrag ist aus steuerlicher Sicht neutral für Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg haben. Denn Luxemburg selbst besteuert im Rahmen des Abschlusses eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages weder die Prämien noch die beim Rückkauf oder bei Ablauf des Vertrages erzielten Kapitalgewinne noch das an den Begünstigten gezahlte Kapital.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen nach luxemburger Recht werden Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge ohne steuerliche Auswirkungen wieder angelegt.

Die sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Begünstigten geltende Besteuerung einer Luxemburger Lebensversicherung ist hingegen die ihres Wohnsitzlandes. Diesbezüglich bitten wir Sie uns zu kontaktieren um Ihre Steuerinformationen zu erhalten.

Die Lebensversicherung wird in den meisten europäischen Ländern steuerlich günstig behandelt. Lebensversicherungsverträge nach luxemburger Recht sind nunmehr so angelegt, dass sie die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen des Wohnsitzlandes des Unterzeichners erfüllen.

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