Anteil am Kapital einer Gesellschaft in Form eines handelbaren Wertpapiers.
Anteil an Schuldtiteln, die von einem Unternehmen oder einem Staat begeben werden.
Person oder Personen, zu deren Gunsten die Versicherungsleistungen im Todes- oder Erlebens- oder Todesfall der Versicherten Person vereinbart werden.
Klausel eines Versicherungsvertrages, durch die der Versicherungsnehmer die Person/en benennt, der/denen die garantierten Beträge im Falle des Todes des/der Versicherten (Begünstige/r im Todesfall) oder bei Ablauf des Vertrages (Begünstigte/r im Erlebensfall) zufließen.
Bank, die vom Emittenten eines Fonds damit beauftragt wird, Wertpapiere des Fonds zu verwahren und Operationen auf Rechnung des Fonds auszuführen.
Europäische Richtlinie, die jeder zugelassenen Versicherungsgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) niedergelassen ist, einen europäischen Pass verleiht, der ihr gestattet, ihre Aktivitäten in allen anderen Ländern der EU auszuüben, ohne dort eine physische Niederlassung zu haben.
Art der Verwaltung eines Portfolios von Anlagen oder eines Fonds, die dem Verwalter gestattet, im Rahmen eines zuvor festgelegten Anlageprofils selbst die Anlageentscheidungen auf Rechnung seines Kunden zu treffen.
Ein externer Fonds ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der außerhalb der Versicherungsgesellschaft aufgelegt wurde und einem Verfahren der Zulassung und der kontinuierlichen Aufsicht durch die staatlichen Aufsichtsbehörden unterliegt. (Beispiele: OGAW, Investmentfonds usw.)
Sämtliche abgegrenzte, kollektive oder zweckgebundene Vermögenswerte einer Versicherungsgesellschaft, für die eine Garantie bestehen kann oder nicht.
Interner Fonds, für den es keine Renditegarantie gibt und mit dem ein einziger Vertrag unterlegt ist.
Sämtliche abgegrenzte Vermögenswerte einer Versicherungsgesellschaft, für die eine Garantie bestehen kann oder nicht und die mehreren Zeichnern offenstehen.
Der gesamte Wert des Vermögens eines Fonds oder einer Einheit eines Fonds an einem bestimmten Datum.
Eine Aktie wird als „nicht börsennotiert“ bezeichnet, wenn sie nicht an einer Börse gehandelt werden kann. In diesem Fall hat die nicht notierte Gesellschaft nicht öffentlich zur Zeichnung aufgefordert.
Fonds/Anlageinstitution, die in Wertpapiere investiert und eine gemeinsame Verwaltung ermöglicht.
(Im Rahmen einer Lebensversicherung in Rechnungseinheiten) eine Operation, die im Kauf von Anteilen eines oder mehrerer Fonds mit dem Erlös aus dem Verkauf von Anteilen an einem oder mehreren anderen Fonds besteht.
Summe der Verpflichtungen einer Versicherungsgesellschaft gegenüber all ihren Versicherungsnehmern.
Durch den Versicherungsvertrag garantierte Beträge, die beim Eintritt des Ablebens des Versicherten gezahlt werden.
Natürliche oder juristische Person, die eine vertragliche Beziehung mit der Versicherungsgesellschaft eingeht.
Person, für die das Risiko des Eintretens des durch die Versicherung gedeckten Ereignisses besteht.
Eine ordnungsgemäß durch die Kontrollinstitution ihres Sitzlandes zugelassene natürliche oder juristische Person, die von der Gesellschaft mit der Ausführung des Verwaltungsmandats für einen internen – kollektiven oder zweckgebundenen – Fonds beauftragt ist.