Die der fondsgebundenen Lebensversicherung zugrundeliegenden Anlagevehikel sind vorwiegend OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) die in Aktien, Anleihen oder aber in Geldmarktinstrumenten anlegen können. Davon gibt es auf dem Markt Tausende mit unterschiedlichen Risikoniveaus, geografischen Regionen (Europa, USA, Welt) und Wirtschaftssektoren.
Die bedeutendste Eigenschaft der fondsgebundenen Lebensversicherung ist, dass ihr Wert je nach Entwicklung der Märkte sowohl steigen als auch fallen kann. Durch die Anlage eines Teils seiner Ersparnisse in Fonds setzt sich der Versicherungsnehmer potenziell einem Risiko des Kapitalverlusts aus, das je nach zugrundeliegender Anlage mehr oder weniger hoch sein kann. Er kann jedoch auf der anderen Seite auch auf eine höhere Rendite hoffen.
So kommt die Lebensversicherung dem Bestreben ihrer Versicherungsnehmer entgegen, langfristig von den Wertentwicklungen der Finanzmärkte zu profitieren, wofür diese Versicherungsnehmer im Gegenzug das Risiko eines Kapitalverlusts in Kauf nehmen. Je nach Vertriebsland und Risikoprofil des Versicherungsnehmers kann der Luxemburger fondsgebundene Lebensversicherungsvertrag mit externen Fonds, mit kollektiven internen Fonds und/oder mit (internen) individuellen Sonderfonds unterlegt sein.
- Externe Fonds: Der Versicherungsnehmer wählt einen oder mehrere Anlagefonds aus einer Vielzahl von verschiedenen Fonds aus, die wir anbieten und die von großen Häusern verwaltet werden.
- Kollektive interne Fonds: Der Versicherungsnehmer entscheidet sich, in einen (oder mehrere) interne/n Fonds der Gesellschaft zu investieren, der von einem zu diesem Zweck beauftragten Vermögensverwalter im Rahmen eines klar definierten Anlageprofils verwaltet wird.
- (Interner) individueller Sonderfonds: Je nach Betrag der Prämie haben wir die Möglichkeit, dem Versicherungsnehmer einen „für seinen Vertrag zweckgebundenen“ und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Fonds anzubieten. Ein (interner) individueller Sonderfonds unterliegt besonderen Bedingungen, die das Profil des Fonds, eventuelle Anlagebeschränkungen, die Verwalter und Verwahrstellen des Fonds sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsmandat und dem Depot des Fonds festlegen.