Das durch die dritte Europäische Richtlinie über Lebensversicherungen eingeführte Prinzip der Dienstleistungsfreiheit hat zum Ziel, einen einheitlichen Versicherungsmarkt einzuführen.
Diese Richtlinie verleiht jeder zugelassenen Versicherungsgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) niedergelassen ist, einen europäischen Pass, der ihr gestattet, ihre Aktivitäten in allen anderen Ländern der EU auszuüben ohne dort eine physische Niederlassung zu haben.
So hat ein Kunde, der seinen Sitz in einem Land der EU hat, die Möglichkeit einen Lebensversicherungsvertrag bei einem Versicherer abzuschließen, der seinen Sitz in einem anderen Land der EU hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer bestimmte gesetzliche und steuerliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.
Demzufolge hat die Dritte Lebensversicherungsrichtlinie ein günstiges Umfeld für die Entstehung eines wirklich europäischen Lebensversicherungsmarktes geschaffen, der Verbrauchern im Hinblick auf ihren ganz speziellen Bedarf Zugang zu einem wesentlich breiteren Produktangebot verschafft.
Luxemburg wurde von vielen Versicherern als Brückenkopf für ihren Vertrieb von Produkten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in der gesamten Europäischen Union gewählt, was ein Beleg dafür ist, dass hier ganz bestimmte Kompetenzen in diesem Bereich sowie die günstigsten Rahmenbedingungen gegeben sind.
Heute macht die Dienstleistungsfreiheit den größten Teil des luxemburger Versicherungsmarktes aus – über 80% der Versicherungsprämien entfallen auf dieses Segment.