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Der Schutz des Versicherungsnehmers und Sicherheitsdreieck
Baloise Vie Luxembourg Der Schutz des Versicherungsnehmers und Sicherheitsdreieck
Sicherheitsdreieck und Superprivileg

Den Schutz und die Sicherheit, die Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung bei einer Luxemburger Versicherungsgesellschaft genießen, findet man sonst in Europa nicht.

Dieser einzigartige Schutz der Versicherungsnehmer wird als „Sicherheitsdreieck“ bezeichnet und gewährleistet die rechtliche und physische Trennung des Guthabens eines Versicherungsnehmers auf der einen Seite und des Vermögens der Aktionäre und anderer Gläubiger der Gesellschaft auf der anderen Seite.

In der Praxis werden die Vermögenswerte im Zusammenhang mit einem Lebensversicherungsvertrag (die sogenannten „Technischen Rückstellungen“) getrennt von den anderen Verbindlichkeiten der Versicherungsgesellschaft bei einer zuvor durch die Luxemburger Versicherungsaufsicht (Commissariat aux Assurances) genehmigten Depotbank hinterlegt.

Das „Sicherheitsdreieck“ wird durch die Unterzeichnung eines Depotvertrags zwischen der Versicherungsgesellschaft, der Depotbank und der Luxemburger Versicherungsaufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances) formalisiert.

Die Trennung der Vermögen wird jedes Quartal vom Commissariat aux Assurances geprüft. Im Falle eines Versäumnisses seitens des Versicherers kann die Aufsichtsbehörde die Konten zum Schutz der Rechte der Versicherungsnehmer sperren.

Darüber hinaus verfügen die Versicherungsnehmer über ein sogenanntes Superprivileg, durch das sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft den Status eines Gläubigers ersten Ranges auf die Vermögensmasse haben, die den technischen Rückstellungen entspricht. Dieses Privileg ersten Rangs gilt je nach Art der Forderungen unterschiedlich. Dieses Privileg, das gegenüber jeglichen Ansprüchen anderer Gläubiger Vorrang hat, soll es ermöglichen, im Falle der Insolvenz der Versicherungsgesellschaft vorrangig die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus ihren Versicherungsverträgen zu erfüllen.

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