Ein kollektiver interner Fonds gemäß der Definition nach Luxemburger Recht ist die Gesamtheit aller abgegrenzten Vermögenswerte einer Versicherungsgesellschaft, für die eine Garantie bestehen kann oder nicht, und die für mehrere Versicherungsnehmer zugänglich sind.
Die Vermögenswerte, die einen kollektiven internen Fonds bilden, sind nach dem Schutzprinzip der Trennung der Vermögenswerte buchtechnisch isoliert und werden bei einer Depotbank hinterlegt.
Ein kollektiver interner Fonds wird von der Versicherungsgesellschaft aufgelegt. Die Anteile des internen Fonds können nur im Wege des Abschlusses eines Lebensversicherungsvertrages der Gesellschaft gekauft werden.
Ein kollektiver interner Fonds hat ein festgelegtes Anlageziel und ein festgelegtes Anlageprofil. Die Verwaltung dieser Art von Fonds wird in der Regel an eine professionelle Vermögensverwaltungsgesellschaft delegiert, der die Gesellschaft zu diesem Zweck ein Mandat erteilt. Die für einen kollektiven internen Fonds geltenden Regeln und seine Hauptmerkmale werden in den besonderen Bedingungen dieses Fonds festgelegt.
Für weitere Informationen über einen bestimmten kollektiven internen Fonds setzen Sie sich bitte mit unserer Abteilung Sales Support in Verbindung.