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Baloise Vie Luxembourg
Berufsgeheimnis

Das Berufsgeheimnis ist fest im luxemburger Recht verankert. Es gilt für Versicherungsgesellschaften, aber auch für Vermögensverwaltungsinstitute, für Banken usw.

Alle Akteure des luxemburger Versicherungssektors unterliegen dem Berufsgeheimnis, um die Privatsphäre ihrer Kunden zu schützen. So wird den Lebensversicherungsgesellschaften und ihren Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben, „ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitgeteilte vertrauliche Informationen geheim zu halten“.

Die Verletzung des Berufsgeheimnisses kann Strafverfolgung und Sanktionen nach sich ziehen.

Alle Mitarbeiter der Baloise Vie Luxembourg S.A. sind sensibilisiert und verantwortungsbewusst im Hinblick auf die Wahrung des Berufsgeheimnisses, und sie sind bei ihrer alltäglichen Arbeit außerordentlich wachsam im Hinblick auf die Möglichkeit einer Gefährdung der Geheimhaltung durch Personen, die an der Verwaltung des Vertrages beteiligt sind.

Doch das Berufsgeheimnis des Versicherers hat keinen absoluten Charakter. Denn das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, bei denen die Verpflichtung des Berufsgeheimnisses nicht oder nicht mehr gilt, insbesondere gegenüber nationalen oder internationalen Behörden, unter anderem zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, aber auch im Rahmen des automatischen Informationsaustausches, der für die nahe Zukunft vorgesehen ist (ab dem 1. Januar 2017, für Daten des Lebensversicherungsvertrages ab dem 1. Januar 2016).

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